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ZNER 2019, 126
BGH 
Zur EEG-Umlagepflicht bei „Nutzenergie“-Contracting (Beschluss vom 23.10.2018, VIII ZR 156/16)

Die EEG-Umlage ist trotz vertraglicher Bezeichnung der Lieferleistung als „Versorgung mit Nutzenergie (Licht, Kraft, Wärme und Kälte)“ zu zahlen, wenn weder eine Erfassung noch eine Umwandlung des Produkts „Nutzenergie“ stattgefunden hat.

BGH, ZNER 2019, 126-127 (Beschluss vom 23.10.2018, VIII ZR 156/16)

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