Aktuelle Entwicklungen auf dem WP-Markt in Deutschland: Umsätze und Mandate der Prüfungsgesellschaften nach Transparenzberichten
Gem. Art. 13 Abs. 1 S. 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 haben Prüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 319a Abs. 1 S. 1 HGB durchführen, jährlich spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres auf ihren Websites einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Zudem veröffentlicht die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) eine Übersicht dieser Berichte auf ihrer Website. …
Köhler/Ratzinger-Sakel, BB 2020, 2288-2290
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