Anspruch aus § 7 EntgTranspG als Vergütungsanspruch – Rechtspraktische Folgen
Das BAG hat den sich aus dem Entgeltgleichheitsgebot des § 7 Abs. 1 EntgTranspG folgenden Anspruch gleichheitswidrig zu gering bezahlter Beschäftigter auf Entgeltangleichung als Vergütungsanspruch eingeordnet. Das hat rechtspraktische Konsequenzen, die vom Arbeitsvertragsrecht (Zurückbehaltungsrecht und Annahmeverzug, Verzugszinsen, Verjährung, Ausschlussfristen, Betriebsübergang) über die Leiharbeit und die Pfändungsvorschriften der ZPO bis hin zur Beitragspflicht in der Sozialversicherung und zur Bemessung von Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld reichen. …
Löwisch, BB 2023, 181-184
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