ArbG Berlin: Teilurteil bei Entscheidungsreife eines Kündigungsschutzantrags bei Verbindung
Wird ein Kündigungsschutzantrag (§ 4 Satz 1 KSchG) mit einem Auflösungsantrag (§ 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG) verbunden, so ist bei Entscheidungsreife der Kündigungsschutzklage im Lichte des ArbGlichen Beschleunigungsgebots (§§ 9 Abs. 1, 61 a Abs. 1 ArbGG) nach Möglichkeit auch dann durch Teilurteil (§ 301 Abs. 1 ZPO) bereits erstinstanzlich zu befinden, wenn wegen des Auflösungsantrags – etwa zur Wahrung von Schriftsatzfristen zum dortigen Streitstoff – nicht sofort “durchentschieden” werden kann (entgegen BAG 4.…
BB 2017, 436-437
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