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BB 2017, 123
BAG 
Arbeitnehmerüberlassung – Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags (Urteil vom 20.09.2016, 9 AZR 735/15)

Die in § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG angeordnete Rechtsfolge, das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer, kompensiert den Verlust, den der Leiharbeitnehmer andernfalls infolge der Regelung in § 9 Nr. 1 AÜG erlitte.

BAG, BB 2017, 123-128 (Urteil vom 20.09.2016, 9 AZR 735/15)

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