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BB 2019, 509
BAG 
Auslegung einer Bezugnahmeklausel (Urteil vom 11.07.2018, 4 AZR 533/17)

Nehmen Arbeitsvertragsparteien individualvertraglich auf die jeweils geltenden Tarifverträge einer bestimmten Branche Bezug, handelt es sich dabei in der Regel um eine zeit-dynamische Bezugnahme auf die entsprechenden Flächentarifverträge, die Haustarifverträge eines einzelnen Arbeitgebers nicht erfasst.

BAG, BB 2019, 509-512 (Urteil vom 11.07.2018, 4 AZR 533/17)

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