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BB 2019, 1723
BAG 
Darlegungslast beim Günstigkeitsvergleich zwischen zwei Tarifverträgen (Urteil vom 12.12.2018, 4 AZR 123/18)

Eine Bezugnahmeklausel, die auf konkret bezeichnete Flächentarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung verweist, kann ohne besondere Anhaltspunkte nicht ergänzend dahingehend ausgelegt werden, sie erfasse auch später abgeschlossene Haustarifverträge. Es fehlt an der für eine ergänzende Vertragsauslegung erforderlichen planwidrigen Regelungslücke.

BAG, BB 2019, 1723-1728 (Urteil vom 12.12.2018, 4 AZR 123/18)

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