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BB 2017, 51
 
BAG: Anhörungsrüge vor Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe

Ein Verfahrensbeteiligter kann im Rahmen einer Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG eine entscheidungserhebliche Gehörsverletzung nur darlegen, wenn er die schriftlich niedergelegten Gründe der beanstandeten Entscheidung kennt. Einer Anhörungsrüge, die vor Bekanntgabe der mit Gründen versehenen Entscheidung erhoben ist, fehlt zwangsläufig der ordnungsgemäße Vortrag einer Gehörsverletzung und deren Entscheidungserheblichkeit. …

BB 2017, 51

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