BAG: Gemeinschaftsbetrieb – Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft – Beteiligtenfähigkeit – Unterlassungsanspruch – Wiederholungsgefahr – feststellungsfähiges Rechtsverhältnis
Die Auflösung einer von zwei Unternehmen vereinbarten Betriebsführungsgemeinschaft und die getrennte Fortführung der einzelnen Betriebsteile als eigenständige Betriebe führt zu einer Spaltung des Gemeinschaftsbetriebs. Eine solche Spaltung hat nicht stets zur Folge, dass der Ursprungsbetrieb iSv. § 21b BetrVG untergeht und der für den Gemeinschaftsbetrieb gewählte Betriebsrat nur noch über ein Restmandat nach § 21b BetrVG verfügt. …
BB 2022, 1715
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