BAG: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Berechnung Karenzentschädigung – Einbeziehung von Leistungen Dritter – hier: beschränkte Aktienerwerbsrechte (Restricted Stock Units – RSUs)
Der Begriff der “vertragsmäßigen Leistungen” i. S. v. § 74 Abs. 2 HGB, auf deren Grundlage sich bei einem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot (§§ 74 ff. HGB) die gesetzliche (Mindest-)Karenzentschädigung berechnet, umfasst nur solche Leistungen, die auf dem Austauschcharakter des Arbeitsvertrags beruhen und die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Vergütung für geleistete Arbeit erbringt (Rn.…
BB 2023, 180
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