BAG: Nichtzulassungsbeschwerde – absoluter Revisionsgrund – Öffentlichkeit des Verfahrens – vorzeitiger Aufruf der Sache
Der Grundsatz der Öffentlichkeit soll gewährleisten, dass sich die Rechtsprechung der Gerichte grundsätzlich “in aller Öffentlichkeit”, nicht hinter verschlossenen Türen, abspielt. Er dient letztlich der Kontrolle der Gerichte. Entsprechend diesem Sinn ist der Grundsatz der Öffentlichkeit gewahrt, wenn die Verhandlung in Räumen stattfindet, zu denen – wie im Streitfall angesichts einer offen stehenden Tür zum Verhandlungssaal – während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann der Zutritt offensteht (Rn.…
BB 2023, 1268
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