BAG: Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit – Zulage – Bestimmungen des BMT-G-O und TV Lohngruppenverzeichnis – Auslegung des § 29 Abs. 2 S. 3 TVÜ-VKA
Wird einem in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten nach dem 30. September 2005 erstmals eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen, bestimmt sich die hierfür zu zahlende Zulage allein nach § 18 Abs. 2 TVÜ-VKA. Aus § 29 Abs. 2 S. 3 TVÜ-VKA folgt nicht, dass für handwerklich Beschäftigte Teil I Nr. 4 der Anlage 3 des Tarifvertrags zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) über die Reichweite der Bezugnahme in § 18 Abs.…
BB 2023, 1395
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