BB-Kommentar zu Sächsisches LAG, Urteil vom 24.01.2022, 1 Sa 345/21
Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen stellen ein zulässiges und probates Gestaltungsmittel dar, um die Parteien des Arbeitsverhältnisses, insbesondere die Beschäftigten, zur Befolgung ihrer vertraglichen Pflichten anzuhalten. Sie wirken abschreckend und verschaffen dem Arbeitgeber im Falle eines Pflichtverstoßes durch den Arbeitnehmer einen finanziellen Ausgleich, ohne dass die – in der Praxis typischerweise nicht oder nur unverhältnismäßig schwierige und aufwändige – Darlegung eines konkreten Schadens notwendig ist.…
Dienst, BB 2022, 1408
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