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BB 2017, 1920
Jesgarzewski 
BB-Kommentar zu BAG, Urteil vom 28.03.2017, 2 AZR 551/16

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb gegenüber der Geschäftsleitung. Für seine Aufgabenerfüllung steht ihm ein vielschichtiger Kanon von (Beteiligungs-)rechten zur Verfügung.

Jesgarzewski, BB 2017, 1920

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