BB-Kommentar zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.08.2019, Kart 1/19 (V)
Das Bundeskartellamt hatte in seiner vielbeachteten Leitentscheidung vom 6.2.2019 Facebook auf der Grundlage von §§ 32, 19 GWB untersagt, Konditionen zu verwenden, welche die Nutzung von Facebook durch in Deutschland ansässige private Nutzer davon abhängig machen, dass Facebook nutzer- und gerätebezogene Daten, die bei der Nutzung der konzerneigenen Dienste u. a. WhatsApp und Instagram oder bei der Nutzung mobiler Apps dritter Anbieter über Programmierstellen erhoben werden (zusammen “Mehrdaten”), …
Galle, BB 2019, 2514
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