BB-Kommentar zu LG München I, Beschluss vom 26.05.2020, 5 HK O 6378/20
Das Gesetz über Maßnahmen u. a. im Gesellschaftsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) hat weitreichende Auswirkungen auf die im Jahr 2020 stattfindenden Hauptversammlungen, die wegen der geltenden Kontaktbeschränkungen vielfach als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 des Gesetzes abgehalten werden. Mit dem Beschluss des LG München I liegt nun eine der ersten gerichtlichen Entscheidungen zur Durchführung einer virtuellen1620 Hauptversammlung vor. …
Kessler, BB 2020, 1619-1620
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