BGH: Diesel-Skandal – keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für eine möglicherweise unzureichende Umsetzung und Anwendung europäischen Rechts
Der u. a. für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat hat mit Beschluss vom 10.2.2022 – III ZR 87/21 – entschieden, dass dem Erwerber eines mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs keine Amtshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer möglicherweise unzureichenden Umsetzung von Europarecht zustehen. Die relevanten Normen der Richtlinie 2007/46/EG und der Verordnung 715/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. …
BB 2022, 705
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