BGH: Keine Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen
Der III. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 17.3.2022 – III ZR 79/21 – die Frage, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen oder Betriebsbeschränkungen auf Grund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch verursachten COVID-19-Krankheit entstanden sind, verneint. Die Entschädigungsvorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gewähren Gewerbetreibenden, …
BB 2022, 705-706
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