BVerfG: Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der IHK verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Die an die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern gebundene Beitragspflicht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das BVerfG mit Beschluss vom 12.7.2017 – 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13 – bekräftigt und Verfassungsbeschwerden von zwei Kammermitgliedern zurückgewiesen. Diese machten geltend, dass die gesetzlich normierte Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern und die daraus resultierende Beitragspflicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien.…
BB 2017, 1793
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