EuGH GA: Auf den Vertrieb von Luxuswaren gerichtete selektive Vertriebssysteme fallen nicht generell unter das Kartellverbot
Nach Auffassung von Generalanwalt Wahl kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten, seine Waren auf Drittplattformen wie Amazon oder eBay zu verkaufen. In seinen Schlussanträgen vom 26.7.2017 in der Rechtssache C-230/16 hat Wahl zunächst darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof bereits anerkannt hat, dass Luxuswaren in Anbetracht ihrer Eigenschaften und ihres Wesens die Einrichtung eines selektiven Vertriebssystems erfordern können, …
BB 2017, 1793
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