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BB 2016, 2625
 
BVerfG: Bundesrichterwahlen – Grundsatz der Bestenauslese bedarf aufgrund des Wahlverfahrens einer Modifikation

Mit dem am 20.10.2016 – 2 BvR 2453/15 – veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung im Zusammenhang mit der Bundesrichterwahl 2015 zurückgewiesen. Zwar ist auch die Berufung von Richtern an den obersten Gerichtshöfen des Bundes am Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) zu messen. …

BB 2016, 2625

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