Betriebsbedingte Kündigung – einheitlich geplanter Personalabbau in mehreren “Wellen”/Stufen (Urteil vom 17.03.2016, 2 AZR 182/15)
Ein bloßer Personalabbau, von dem eine größere Anzahl von Arbeitnehmern entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG betroffen ist, kann eine wesentliche Einschränkung des Betriebs iSv. § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG sein. Beruht ein sukzessive durchgeführter Personalabbau auf einer einheitlichen unternehmerischen Planung, sind die Personalabbaumaßnahmen, auch wenn sie sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, …
BAG, BB 2016, 2169-2172 (Urteil vom 17.03.2016, 2 AZR 182/15)
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