Die Befreiung von der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG – alles eine Frage der Rückwirkung?
Aktuell diskutiert die Politik über die Einführung von echten Defined Contribution Zusagen, bei denen sich die Verpflichtungen des Arbeitgebers allein in der Bereitstellung von Beiträgen erschöpft, dieser aber nicht für eine bestimmte Höhe der Leistungen einzustehen hat. Hintergrund ist die – nicht gerade neue – Erkenntnis, dass einerseits der angemessene Lebensunterhalt im Alter nur durch zusätzliche betriebliche und private Altersvorsorge gewährleistet werden kann, …
Döring, BB 2016, 2933-2938
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