Vergütung bei Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Urteil vom 27.07.2016, 7 AZR 255/14)
Nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat ein Betriebsratsmitglied zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Ist die Arbeitsbefreiung aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist nach § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BetrVG die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.…
BAG, BB 2016, 2938-2940 (Urteil vom 27.07.2016, 7 AZR 255/14)
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