Die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Vermächtnis – das Urteil des BFH vom 23.11.2022 – II R 37/19 und seine Konsequenzen für die Gestaltungspraxis
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer Pressemitteilung vom 28.2.2023 auf eine Gesetzeslücke als Gestaltungsmöglichkeit hingewiesen. Gegenstand dieser Pressemitteilung und dieses Beitrags ist das Urteil des BFH vom 23.11.2022, wonach ein Vermächtnis zweier dauerhaft im Ausland lebender Personen an einem in Deutschland belegenen Grundstück nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt. …
von Oertzen/Hertneck, BB 2023, 1559-1562
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