Distributionslogistik, Vertriebsmittler, Endkunde – Glieder der Lieferkette im Sinne des LkSG?
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) wurde am 11.6.2021 vom Bundestag angenommen und tritt am 1.1.2023 in Kraft. Das Gesetz bezweckt die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung sowie von mangelnden Sicherheitsstandards entlang der Lieferkette. Ebenso sollen Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch entsprechende Arbeitsbedingungen verhindert werden. …
Goßler/Palder, BB 2022, 906-912
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