Keine Fortsetzung der GmbH bei rechtskräftiger Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse (Beschluss vom 25.01.2022, II ZB 8/21)
Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst, kann sie nicht fortgesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft über ein das satzungsgemäße Stammkapital übersteigendes Vermögen verfügt und die Insolvenzgründe beseitigt wurden.…
BGH, BB 2022, 912-914 (Beschluss vom 25.01.2022, II ZB 8/21)
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