Drittstaatensubventionsverordnung – Eine Bestandsaufnahme der geplanten Durchführungsverordnung: Was kommt? Was fehlt?
Am 12.1.2023 trat die Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (“DSVO“) in Kraft und wird ab dem 12.7.2023 zur Anwendung gelangen. Künftig sind damit Investitionen von Staaten außerhalb des Binnenmarkts der Kontrolle der Europäischen Kommission (“Kommission“) unterworfen. Die DSVO ließ bislang viele Fragen offen, die auch durch den zuletzt veröffentlichen Entwurf der Durchführungsverordnung nur teilweise ausgeräumt werden können. …
Brueckner/Dahlmann, BB 2023, 1224-1229
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