Durchsuchung und Beschlagnahme bei internen Meldestellen nach dem HinSchG – Handlungsoptionen für Unternehmen
Mit dem HinSchG hat der Gesetzgeber Unternehmen in Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben (auch) dazu verpflichtet, “interne Meldestellen” einzurichten, bei denen – vor allem eigene – Beschäftigte “Verstöße” melden können. In diesem Rahmen erlangen Meldestellen häufig Kenntnis über die Begehung von Straftaten. Der Gesetzgeber hat es indes versäumt, (Mitarbeiter von) Meldestellen in die Systematik strafrechtlicher und strafprozessualer Verschwiegenheits- und Auskunftsverweigerungsrechte einzuordnen. …
Gramlich/Lütke, BB 2024, 201-207
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Betriebs-Berater
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Betriebs-Berater,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.