Stimmrechtsausschluss eines herrschenden Unternehmens im faktischen Konzern (Urteil vom 28.11.2023, II ZR 214/21)
a) Ein herrschendes Unternehmen ist im faktischen Konzern in der Hauptversammlung der abhängigen Gesellschaft wegen eines Interessenkonflikts vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Organmitglieder der abhängigen Gesellschaft Beschluss gefasst wird und die vorgeworfene Pflichtverletzung auf Veranlassung und zugunsten des herrschenden Unternehmens begangen worden sein soll.…
BGH, BB 2024, 207-209 (Urteil vom 28.11.2023, II ZR 214/21)
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