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Stahlschmidt 

Eine Guardia di Finanza für Deutschland – kommt sie doch?

Abbildung 1

Kampf gegen Finanzkriminalität

Mit dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (20/9648), kurz FKBG, sollen die zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität gebündelt und eine Zollpolizei eingerichtet werden. Außerdem ist die Gründung eines Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) vorgesehen. Anlass für den Gesetzentwurf waren die Empfehlungen der Deutschlandprüfung der Financial Action Task Force (FATF). Im Abschlussbericht vom 25.8.2022 wird die Durchführung von Finanzermittlung in komplexen Fällen kritisiert und die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen als ausbaufähig beschrieben. Geldwäsche werde in nicht ausreichendem Maße priorisiert, dies gelte vor allem für die internationale Geldwäsche. Zugestanden wird, dass Deutschland zwar die Vortaten (Betrug, Drogenhandel, Menschenhandel) stark verfolge, aber die Zahlungsströme zu wenig untersuche.

Strukturell ist unter anderem eine Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität vorgesehen. In dieser sollen in einem ganzheitlichen Ansatz Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen und Aufsicht unter einem Dach zusammengeführt werden. Eine originäre Zuständigkeit für die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung von Fällen der internationalen Geldwäsche mit Deutschlandbezug soll die EZG erhalten. Ferner ist beabsichtigt, dass die zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder das EZG um die Ermittlung von weiteren bedeutsamen Fällen der Geldwäsche in Deutschland ersuchen können.

Zu dem Gesetzentwurf und zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion “Geldwäsche sowie Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen – Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben – Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen schaffen und Zollpolizei einrichten” (BT-Drs. 20/9730 v. 12.12.2023) fand nun eine Anhörung vor dem Finanzausschuss statt. Die Pläne zur Schaffung einer neuen Behörde sah die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisch. “In der Sache gibt es keine Notwendigkeit, eine neue Behörde zu schaffen”, sagte der stellvertretende Vorsitzende Frank Buckenhofer, der auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen war. In der schriftlichen Stellungnahme der GdP heißt es: “Die beabsichtigte Errichtung einer neuen Bundesbehörde Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) außerhalb der bisherigen polizeilichen Strukturen von Bundeskriminalamt, Zoll, Bundes- und Landespolizei schafft aus Sicht der GdP vor allem für die polizeiliche Bekämpfung komplexer Finanzkriminalität keine Verbesserung und Optimierung bestehender Prozesse und Gesetze.” Alexander Fuchs von der Staatsanwaltschaft Köln, auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen, sah dies anders. Nach seiner Auffassung setzt der Gesetzentwurf das um, was “von der Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, der Financial Action Task Force (FATF), gefordert” wird. Lob gab es auch von Daniel Thelesklaf, Chef der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen FIU beim Zoll, der Financial Intelligence Unit. “Deutschland muss sein System verbessern”, forderte Thelesklaf, der auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen war. Es sei sinnvoll, präventive und repressive Maßnahmen unter einem Dach zu haben. Kilian Wegner, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), von der SPD-Fraktion geladen, merkte an, dass noch nicht klar sei, welche Institutionen Ansprechpartner für ausländische Partner sein werden. Denkbar sei, dass es in der Zukunft Fälle gäbe, bei denen sowohl das neue Ermittlungszentrum als auch das Bundeskriminalamt (BKA) zuständig sei. “Es wäre ratsam, einen Entscheidungsmechanismus zu haben, in den die beiden Ministerien integriert sind, da FIU, Zoll und die neue BBF dem Bundesfinanzministerium unterstünden und das BKA dem Innenministerium.” Der Arbeitsauftrag der neuen Behörde sei ausreichend formuliert. Die Praxis werde zeigen, inwieweit Konstellationen ein Nachschärfen notwendig machen. Den Ansatz der Fraktion der CDU/CSU, Kryptowährungen wie Bitcoin stärker zu beaufsichtigen (Drs. 20/9730) sah er sehr positiv. Die Kritik aus der Bitcoin-Szene müsse ausgehalten werden. Die Stoßrichtung der Vorschläge im Unionsantrag stimme. Er mahnte aber eine Reform im Bereich der Vermögensermittlung, -einfrierung und -einziehung an. Dies ist im Antrag der CDU/CSU-Fraktion vorgesehen. So sollen wirksame Regelungen zur Verhinderung des missbräuchlichen Erwerbs von Immobilien zu Zwecken der Geldwäsche und der Vermögensverschleierung getroffen werden. Die GdP merkt an, dass zwingend ein Gesetz notwendig sei, das die Einziehung von Vermögen im Verwaltungsverfahren regelt. Anlass war nicht zuletzt der Fall in Berlin, bei dem die Staatsanwaltschaft im Kampf gegen die organisierte Kriminalität mit dem Einzug von acht Immobilien scheiterte. Das Landgericht Berlin wies den Antrag ab. Die Forderung der GdP geht noch einen Schritt weiter. Sie mahnt eine Finanzpolizei analog zu Italiens Guardia di Finanza an.

Prof. Dr. iur. Michael Stahlschmidt lehrt an der FHDW Paderborn Steuerrecht, Rechnungswesen, Controlling und Compliance und ist Ressortleiter Steuerrecht des Betriebs-Berater sowie Chefredakteur Der SteuerBerater.

 
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