EuGH: Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom – fakultative Steuerbefreiungen und -ermäßigungen – Grundsatz der Rechtssicherheit – Effektivitätsgrundsatz – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Der Effektivitätsgrundsatz und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts sind wie folgt auszulegen: Im Rahmen der Umsetzung einer Bestimmung wie Art. 5 vierter Gedankenstrich der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, …
BB 2023, 84
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