EuGH: Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital – Stempelsteuer auf die Dienstleistungen der Vermarktung von Anteilen an offenen Anlagefonds für die gemeinsame Anlage in Wertpapieren
Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12. Februar 2008 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital ist dahin auszulegen: dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Erhebung einer Stempelsteuer zum einen auf die Vergütung, die ein Finanzinstitut von einer Gesellschaft, die Anlagefonds verwaltet, für die Erbringung von Vermarktungsdienstleistungen zum Zweck neuer Kapitalzuführungen durch Zeichnung neu ausgegebener Fondsanteile erhält, …
BB 2023, 84
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