EuGH: Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden – von einem Versicherungsunternehmen verwendete Dienstleistung zur Überprüfung der Richtigkeit der Diagnose einer schweren Krankheit sowie zur Suche und Erbringung der besten verfügbaren medizinischen Dienstleistungen und Behandlungen im Ausland
Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass Leistungen nicht unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung fallen, die darin bestehen, die Richtigkeit der Diagnose einer schweren Krankheit des Versicherten zu überprüfen, um festzustellen, welche die besten Behandlungsmöglichkeiten zur Heilung des Versicherten sind, …
BB 2022, 2837
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