EuGH: Steuerpflichtiger, der in eigenem Namen, aber für Rechnung Dritter tätig wird – Anbieter elektronischer Dienstleistungen – Art. 9a Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 – Vermutung – Gültigkeit
Die Prüfung der Vorlagefrage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit von Art. 9a Abs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 des Rates vom 7. Oktober 2013 geänderten Fassung im Hinblick auf die Art.…
BB 2023, 532
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