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BB 2018, 253
BAG 
Freiwilliges Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen – Reichweite (Beschluss vom 22.08.2017, 1 ABR 24/16)

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG erfasst nicht eine vom Arbeitgeber durchgeführte Abgeltung von geleisteten Überstunden oder bestehenden Freizeitansprüchen gegenüber den Arbeitnehmern. Dadurch wird weder Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit oder die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochenarbeitstage verändert.

BAG, BB 2018, 253-256 (Beschluss vom 22.08.2017, 1 ABR 24/16)

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