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BB 2023, 2025
 

Im Blickpunkt

Abbildung 22

Das Bundeskabinett hat am 30.8.2023 den Entwurf eines Wachstumschancengesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz, so die diesbezügliche PM des Bundesfinanzministeriums vom 30.8.2023, sollen Impulse für mehr Wachstum gesetzt und das Fundament für Investitionen, insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen geschaffen werden. Das Wachstumschancengesetz verbessere die steuerlichen und damit auch die wirtschafts- sowie standortpolitischen Rahmenbedingungen, um in Deutschland zu investieren. Es stärke die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und leiste einen wichtigen Beitrag, den Wohlstand in Deutschland zu sichern und zu steigern. Das Wachstumschancengesetz unterstütze Innovationen und die Transformation zur digitalen und klimaneutralen Wirtschaft. Mit dem Wachstumschancengesetz werde eine Investitionsprämie eingeführt, die den Unternehmen den Transformationsprozess erleichtere, klimafreundlich zu wirtschaften. Zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Unterstützung der Bauwirtschaft werde eine degressive Abschreibung für Wohngebäude befristet eingeführt. Außerdem solle die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter befristet wieder eingeführt und die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet werden. Sowohl der steuerliche Verlustabzug als auch die Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter würden verbessert. Die Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung und die Option zur Körperschaftsbesteuerung würden attraktiver. Mit dem Wachstumschancengesetz werde das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht. Hierzu würden Schwellenwerte und Pauschalen angehoben und vor allem kleine Betriebe von Bürokratie entlastet. Außerdem würde für mehr Steuerfairness gesorgt, indem das Steuerrecht noch konsequenter durchgesetzt wird. Das Gesetz würde dazu beitragen, unerwünschte Steuergestaltungen aufzudecken und abzustellen und damit das Vertrauen in den Staat zu stärken. – In einer der nächsten Ausgaben des BB wird Bünning in diesem Ressort die bilanzsteuerrechtlichen Aspekte des Regierungsentwurfs eines Wachstumschancengesetzes thematisieren.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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