Im Blickpunkt
Am 9.7.2020 musste sich das Bundesverfassungsgericht u. a. mit einer Entscheidung zur Rechtmäßigkeit eines Streiks auf dem Firmenparkplatz auseinandersetzen (BVerfG PM Nr. 67 vom 5.8.2020). Dabei nahm das Gericht die Vorlage nicht zur Entscheidung an und bestätigte damit die Entscheidung des BAG (dazu schon Jesgarzewski, BB 2019, 1599). Die nicht tarifgebundenen Beschwerdeführerinnen wurden laut BVerfG durch Streikmaßnahmen auf dem betriebseigenen Parkplatz vor dem Eingang zum Betrieb nicht in ihren Grundrechten auf Eigentum und unternehmerische Handlungsfreiheit aus Art.…
BB 2020, 1843
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