R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
Suchmodus: genau  
Header Pfeil
 
 
BB 2021, 1301
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Im Rahmen der internationalen Unternehmensbesteuerung verweist die Kommission auf den Auftrag der G20 an die OECD, eine globale Konsenslösung zur Reform des internationalen Rahmens für die Unternehmensbesteuerung zu suchen, bestehend aus der Säule 1, teilweise Neuzuordnung der Besteuerungsrechte und Säule 2, effektive Mindestbesteuerung der Gewinne multinationaler Unternehmen. Zum Ziel der Säule 1 gehört die Anpassung der internationalen Regeln für die Besteuerung von Unternehmensgewinnen so, dass sie die sich wandelnden Geschäftsmodelle, beispielsweise die Tatsache, dass Unternehmen tätig sein können, ohne physisch präsent zu sein, widerspiegeln. Sobald die Einigung erzielt und in einem multilateralen Übereinkommen festgelegt ist, seien die teilnehmenden Länder verpflichtet, die Säule 1 anzuwenden. Damit eine einheitliche Umsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten, d. h. auch in denen, die nicht Mitglied der OECD und nicht am inklusiven Rahmen beteiligt sind, gewährleistet ist, wird die Kommission eine Richtlinie zur Umsetzung von Säule 1 in der EU vorschlagen. Für die Säule 2 wird, damit die konsequente Anwendung innerhalb der EU und die Kompatibilität mit dem EU-Recht gewährleistet sind, eine EU-Richtlinie umzusetzen sein, die die OECD-Mustervorschriften mit den erforderlichen Anpassungen abbildet. Die Umsetzung eines globalen Übereinkommens über eine effektive Mindestbesteuerung wird sich auch auf bestehende und künftige EU-Richtlinien und Initiativen auswirken. Darüber hinaus finden sich noch Ausführungen zu einer fairen und effektiven Besteuerung, Förderung produktiver Investitionen und des Unternehmertums, die Schaffung eines neuen Regelwerks “Business in Europe: Framework for Income Taxation or BEFIT”. BEFIT soll ein gemeinsames Regelwerk der Körperschaftsteuer für die EU auf der Grundlage einer gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlage auf der formelbasierten Zuordnung von Gewinnen zu den Mitgliedstaaten bilden. Zum zeitlichen Horizont findet sich nur eine Angabe: Die Vision des EU-Rahmens soll den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden. Es bleibt spannend!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
stats