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BB 2017, 981
 
Im Blickpunkt

Um Grunderwerbsteuer zu vermeiden, werden oftmals nicht die Grundstücke selbst, sondern Anteile an grundbesitzenden Unternehmen (Shares) verkauft. Grunderwerbsteuer fällt jedenfalls dann nicht an, wenn weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile erworben werden (Share Deal), sondern erst, wenn mindestens 95 Prozent dieser Unternehmensanteile (zum Beispiel Aktien) auf den Käufer übergehen. …

BB 2017, 981

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