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BB 2021, 1523
 

Im Blickpunkt

Abbildung 14

Nach einer Parlamentsnachricht des Deutschen Bundestages erörterten Experten im Rahmen einer kürzlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales Optionen zur Stärkung der Tarifbindung. Grundlage waren Anträge der Fraktion Die Linke (19/28772, 19/28775) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/27444), mit welchen unter anderem die Erleichterung der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, die Untersagung einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in einem Arbeitgeberverband und die Vergabe öffentlicher Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen gefordert werden. Einen Rückgang der Tarifbindung bestätigte Susanne Kohaut vom Institut für Arbeits- und Berufsforschung (IAB). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützte die Vorschläge von Grünen und Linken, insbesondere die Vergabe öffentlicher Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen, so DGB-Vertreter Stefan Körzell. Auch die Ausführungen des Einzelsachverständigen Professor Franz Josef Düwell gingen in diese Richtung. Er sieht Bedarf für ein Bundesgesetz zur Tariftreue und forderte, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tariferträgen zu erleichtern. Ähnlich sah dies Professor Wolfgang Däubler. Aus Sicht von Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) seien die Ursachen für einen Rücklauf bei der Tarifbindung vielfältig, hätten ihre Grundlage aber nicht in einer sogenannten “Tarifflucht”. Erforderlich sei vielmehr, dass die Attraktivität der Tarifbindung gegenüber Unternehmen erläutert und etwa über Öffnungsklauseln erhöht werde. Diese Forderung unterstützte auch Jan Dannenbring vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), welcher der Lebenswirklichkeit nicht mehr entsprechende Arbeitszeitregelungen als wesentlichen Grundlage dafür nannte, dass Betriebe eine Tarifbindung nicht mehr begründeten. In diese Richtung äußerte sich auch Jens Dirk Wohlfeil vom Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie. Ein “tarifdispositives Gesetzesrecht” und dadurch mehr Gestaltungsspielräume für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche als Tarifvertragsparteien über größere Sachnähe verfügten, befürwortete der Einzelsachverständige Professor Gregor Thüsing. Es bleibt zu hoffen, dass die Anhörung auch tatsächlich dafür genutzt wird, eine Novellierung des Tarifrechts sachgerecht und zeitgemäß zu fassen.

Dr. Christian Pelke, Redakteur Arbeitsrecht

 
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