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BB 2024, 2773
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Die Finanzminister der G20-Staaten in Rio de Janeiro konnten sich nicht auf die Einführung der Milliardärssteuer einigen. Sie vereinbarten “bei der Besteuerung von Superreichen zusammenzuarbeiten”. Im gemeinsamen Kommuniqué und in einer separaten Erklärung zur internationalen Steuerkooperation wird lediglich auf eine faire Besteuerung von “sehr vermögenden Personen” hingewiesen. Es heißt dort: “Wir werden uns bemühen, zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass sehr vermögende Privatpersonen effektiv besteuert werden.” Neben der Frage, ob überhaupt eine solche Steuer sinnvoll sei, bestand auch über die Zuständigkeit Uneinigkeit. Zwei Wege standen zur Diskussion. Zum einen mithilfe der Vereinten Nationen (UN), die internationale Steuerkooperation umzusetzen oder, zum anderen, über die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Eine Lösung gab es nicht. Viel Hoffnung war nun in das G20-Treffen der Staats- und Regierungschefs in Rio de Janeiro gesetzt worden, weil dem brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva die Reichensteuer für Armutsbekämpfung und gegen die Folgen des Klimawandels ein besonderes persönliches Anliegen war und ist. Sein Vorschlag, eine Abgabe von zwei Prozent auf Vermögen ab einer Milliarde Dollar zu erheben, sollte geschätzt 250 Mrd. Dollar zusätzlicher Steuereinnahmen in die öffentlichen Kassen spülen. Selbst diese große Zahl hat nicht dazu geführt, dass es eine konkrete Einigung auf die Milliardärssteuer gab. In das Abschlussprotokoll fand Eingang, dass sich die G20-Staaten darauf verständigen, für eine wirksame Besteuerung der Superreichen zu sorgen. Ob darin ein echter Gipfelerfolg zu sehen ist, wie die Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) meint, bleibt abzuwarten. Auch ihre Befürwortung der Steuer klingt merkwürdig: “Diese Einigung ist nicht das Ende, sondern der Anfang eines wichtigen Weges hin zu mehr Fairness weltweit. Denn prozentual zahlen die meisten Milliardäre heute deutlich weniger Steuern als eine Lehrerin oder eine Putzkraft.” Das sei ungerecht – Steuergerechtigkeit, ein großer Begriff!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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