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BB 2021, 825
BAG 
Kein Anspruch des Betriebsrats auf dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten (Beschluss vom 29.09.2020, 1 ABR 32/19)

Aus dem entgeltlistenbezogenen Einsichts- und Auswertungsrecht des § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG folgt kein Anspruch des Betriebsrats auf dauerhafte Überlassung der Listen über die Bruttolöhne und -gehälter.

BAG, BB 2021, 825-828 (Beschluss vom 29.09.2020, 1 ABR 32/19)

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