Keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch benachteiligende Altersfreizeitregelung (Urteil vom 23.07.2019, 9 AZR 372/18)
§ 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG regelt kein absolutes Benachteiligungsverbot. Eine Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten kann nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG sachlich gerechtfertigt sein, wenn sich ihr Grund aus dem Verhältnis von Leistungszweck und Umfang der Teilzeitarbeit herleiten lässt. Allein das unterschiedliche Arbeitspensum berechtigt allerdings nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung von Vollzeit- und Teilzeitkräften (Rn.…
BAG, BB 2019, 2941-2944 (Urteil vom 23.07.2019, 9 AZR 372/18)
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