OLG Düsseldorf: Bevollmächtigung eines Anwalts mit der Vertretung bei allen Anmeldungen zur Handelsregistereintragung
Bevollmächtigt der alleinige Geschäftsführer einer Gesellschaft (GmbH) einen Rechtsanwalt mit der Vertretung bei allen Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister, zu deren Vornahme er als Geschäftsführer der Gesellschaft zuständig sei, so wird diese wirksam erteilte Vollmacht nicht dadurch ergänzungsbedürftig, dass inzwischen drei weitere Geschäftsführer bestellt worden sind und nach der Vertretungsregelung nur noch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen die Gesellschaft wirksam vertreten konnten.…
BB 2018, 514
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