Reichweite der Fiktion im Optionsmodell nach § 1a KStG: Begründung sperrfristbehafteter Anteile nach § 22 UmwStG fraglich?
Nachdem der Bundestag am 21.5.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen hat, wurde das KöMoG inzwischen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im KöMoG enthalten ist die mit Wirkung ab dem 1.1.2022 geltende Norm des § 1a KStG zur optionalen Körperschaftsbesteuerung von Personengesellschaften. In Anbetracht der Neuartigkeit der Norm bestehen noch erhebliche Unklarheiten bezüglich der praktischen Umsetzung. …
von Goldacker/Mathy/Schuster, BB 2021, 2967-2973
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