Salto Mortale Geschäftsführerhaftung – jetzt auch noch ohne Sicherungsnetz durch eine D&O-Versicherung?
Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen stehen im Risiko, für Zahlungen nach Insolvenzreife durch den Insolvenzverwalter in die Haftung genommen zu werden. Im Jahr 2017 verschärfte der BGH nochmals seine bereits strikte Rechtsprechung hierzu. Ein Jahr später erklärt nun das OLG Düsseldorf die Inanspruchnahme des Geschäftsleiters durch den Insolvenzverwalter wegen Zahlungen nach Insolvenzreife für nicht vom Umfang einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) umfasst. …
Mielke/Urlaub, BB 2018, 2634-2639
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