Schleswig-Holsteinisches FG: Leistungsaustausch bei Übernahme von Haftung und Geschäftsführung durch die Komplementär-GmbH gegen Entgelt (Urteil vom 27.04.2016, 4 K 108/13)
Soweit eine GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert und zugleich die Geschäftsführungstätigkeit ausübt, liegt nach der objektiven Ausgestaltung des Gesellschaftsverhältnisses ein einziger und untrennbarer wirtschaftlicher Vorgang vor. Eine solche einheitliche Leistung ist, soweit sie steuerbar ist, nicht gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. g von der Steuer befreit.
FG Schleswig-Holstein, BB 2016, 1892-1896 (Urteil vom 27.04.2016, 4 K 108/13)
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