Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren ohne vorherige Anordnung – Zur Abgrenzung von Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit (Beschluss vom 06.06.2016, III B 92/15)
Das FG verletzt den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es gemäß § 94a Satz 1 FGO im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheidet, ohne dem Beteiligten zuvor seine dahingehende Absicht und den Zeitpunkt mitzuteilen, bis zu dem er sein Vorbringen in den Prozess einführen kann.
BFH, BB 2016, 1890-1891 (Beschluss vom 06.06.2016, III B 92/15)
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