Steuerliche Berücksichtigung des Verschmelzungsverlustes bei Lebensversicherungsunternehmen verfassungsrechtlich geboten
Der BFH hat mit Urteil vom 30.7.2014 – I R 58/12 (BB 2014, 2735) die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit eines Verschmelzungsverlustes bei der sog. Aufwärtsverschmelzung von zwei Lebensversicherungsunternehmen wegen § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG 2006 verneint. Danach bleibt im Rahmen einer Verschmelzung von zwei Körperschaften bei der übernehmenden Körperschaft ein Gewinn oder ein Verlust in Höhe des Unterschieds zwischen dem Buchwert der Anteile an der übertragenden Körperschaft und dem Wert, …
Finke, BB 2021, 983-990
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